Werter Ordnungsfreund,
in vielen Blogs finden sich inzwischen Richtlinien für die Benutzung der Kommentarfunktionen. Damit geben die jeweiligen Blogger ein Zeichen für vernünftige, menschliche Umgangsformen im digitalen Schriftverkehr und sie erläutern kurz die Bedingungen, zu denen sie bereits sind, Diskussion zuzulassen.
Die Kommentarfunktion soll nicht für Spam mißbraucht werden. Wer nichts weiter mitzuteilen hat, als einen oder mehrere Links auf kommerzielle oder dubiose Webseiten, landet im Spam – fast überall. Solche Verweise leisten für die Diskussion nichts. In diesem Punkt herrscht in den Kommentarrichtlinien gemeinsames Interesse.
Doch auch in einem anderen Punkt sind sich die Richtlinien recht einig: Beleidigungen, sexuelle Anspielungen und sexistische oder rassistische Äußerungen sind untersagt.
Hier einmal exemplarisch die zentralen Punkte einer Richtlinie für Kommentare (Quelle: Blog.Daimler.de)
- Der Missbrauch als Werbefläche für Webseiten oder Dienste
- Das maschinelle Hinterlassen von Kommentaren
- Das kommerzielle oder private Anbieten von Waren oder Dienstleistungen
- Rassismus und Hasspropaganda
- Aufforderungen zu Gewalt gegen Personen, Institutionen oder Unternehmen
- Pornografie
- Beleidigungen und Entwürdigungen von Personen in jeglicher Form
- Verletzungen von Rechten Dritter, auch und insbesondere von Urheberrechten
- Aufruf zu Demonstrationen und Kundgebungen jeglicher politischer Richtung
- Kommentare, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind
- Kommentare, die sich nicht auf den kommentierten Beitrag beziehen
Ein paar Beispiele für Kommentarrichtlinien in bekannten Blogs: SWR-Klimagipfel, Blog-Daimler.de, Blog-Tagesshau, ,Blog Meeting-Metro und klartext!