Bürokratieabbaugesetz II – Ende dem Widerspruch

Werte Demokraten und notorische Widersprecher,

Wat soll dae Quatschjetzt ist der Spaß vorbei. Einen Widerspruch gibt es bis auf Weiteres nicht mehr. Ja, mich hat es auch derb erschreckt. Im November war es mir nicht aufgefallen und davor auch nicht. Wie wohl die meisten, habe ich nicht erwartet, daß sich hinter einem Abbau von Bürokratie auch ein Abbau demokratischer Gepflogenheiten verbirgt.

Weniger Bürokratie – zu Lasten des Bürgers? Als ein „Baustein des schleichenden Prozesses der Entdemokratisierung unseres Staates“ sieht Jutta Schnütgen-Weber das sogenannte Bürokratieabbaugesetz II, das am 1. November in Kraft treten wird. Die Fraktionschefin von Bündnis 90 / Die Grünen betont: Teil der neuen Regelung in NRW sei, dass das Widerspruchsverfahren abgeschafft werde. Also hätten Bürger etwa bei fehlerhaften Abgabenbescheiden – in der jüngsten Zeit in Kerpen wahrlich keine Seltenheit – nicht mehr die Möglichkeit, kostenfrei Widerspruch einzulegen, sondern müssen den Weg der Klage beim Verwaltungsgericht einschlagen. Als eine „indiskutable Einschränkung der Bürgerrechte“ bewertet Schnütgen-Weber die Folgen der Landesgesetzgebung, schließlich sei der Gerichtsweg für viele Bürger eine „psychologische Hürde“. Außerdem sei ein Vorschuss für die Gerichtskosten zu entrichten.“ – Gregor Ritter, Rundschau-Online, 03.10.07.

Bisher hatte ich die Möglichkeiten gegen meine Verwaltung einen Widerspruch einlegen zu können, als einen eher unbürokratischen Schritt und ein demokratisches Allgemeingut betrachtet. Die Gerichte, bisher als eher überlastet beschrieben, werden so sicher keine Bürokratie abbauen können. Eine deutliche Hürde mehr, wenn man für sein Recht einstehen will. So langsam dürfte auch dem letzten Deutschen klar werden, daß unsere sich bereits nahezu unversöhnlich weit vom Volk entfernt hat!

Im November wurde in Nordrhein-Westfalen still und heimlich das Widerspruchsverfahren in den meisten Verwaltungsbereichen abgeschafft. Vor dem Inkrafttreten wurde die unter dem grob irreführenden Namen „Bürokratieabbaugesetz II“ verpackte Gesetzesänderung praktisch nicht öffentlich debattiert – weder von regionalen noch von überregionalen Medien. Mit der neuen Regelung kehrt ein Stück Obrigkeitsstaat zurück: wer sich beschweren will, muss erst einmal zahlen. Und nicht zu knapp. Selbst wenn die Behörde ganz offensichtliche Fehler gemacht hat. Das schreckt ab – und das soll offenbar auch abschrecken. Ein anderer Zweck der Abschaffung des bewährten Verfahrens ist nämlich schwer denkbar, auch wenn die Regelung in ein Gesetz mit dem irreführenden Namen „Bürokratieabbaugesetz II“ verpackt wurde. Tatsächlich handelt es sich nicht um den Abbau von Bürokratie, sondern um den Abbau von Rechtsstaat – und um eine gehörige Stärkung der Macht der Bürokratie.“ – Peter Mühlbauer, Telepolis (heise.de), 30.11.07.

Das ist wohl auch nicht das erste Mal das der NRW Innen- und Sportminister (was für eine Kombination) Dr. Ingo Wolf MdB von der FDP für mehr Staat und weniger und Bürgerrecht eintritt. – Vielleicht schicken ihm mal einige Bürger ihre Meinung und ihren Widerspruch per Email, manchmal soll es ja etwas bringen.
Glaubt man dem Innenministerium, dann verbirgt sich in der Mogelpackung ein Segen für Bürger und Beamte. Ich habe ihn nur noch nicht entdecken können. Wer sich das selber mal ansehen möchte, kann sich vom NRW Landtag den Gesetzentwurf und das Bürokratieabbaugesetz II als PDF auf den Rechner senden lassen. Ich kann nur zu geduldigem Lesen ermuntern – die Zeiten als sich Gesetze noch so eindeutig anhörten, wie bsp. die 10 Gebote sind ja nun schon sehr, sehr lange vorbei.

Zu einer leistungsfähigen Verwaltung gehört unter anderem, dass Entscheidungsprozesse schnell und effizient ohne unnötige Verfahrensschritte beendet werden können und dass die Aufgabenerledigung aller Behörden auf das Wesentliche konzentriert wird.“ – aus dem Gesetzentwurf.

Da wird der Widerspruch zum unnötigen Verfahrensschritt. Da kann einem doch wohl einmal so ein flaues Gefühl durch den Magen ziehen.

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